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Benutzungspflichtige Radwege in Spaichingen

 

"Manche Bürgerinnen und Bürger sind in letzter Zeit darüber erstaunt, dass an Radwegen Schilder abgebaut wurden, die bisher auf einen gemeinsamen Rad- und Gehweg hingewiesen haben. Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, hat ein Bürger Spaichingens gegen die Benutzungspflicht auf Radwegen mit der Begründung geklagt, die in Spaichingen vorhandenen gemeinsamen Fuß- und Radwege würden den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Um die Benutzungspflicht an einem gemeinsamen Geh- und Radweg auch im Interesse der Bürgerschaft zu halten, muss dieser durchgängig eine gewisse Breite haben.

An verschiedenen Engstellen der bisherigen Geh- und Radwege kann die notwendige Breite nicht aufgezeigt werden, weswegen die Stadt auf Grund der Klage des Bürgers gehalten war, die Benutzungspflicht bei Geh- und Radwegen aufzuheben. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Benutzung der Wege trotz Entfernens der Schilder in der bisherigen Art und Weise erfolgen kann. Es besteht lediglich keine Benutzungspflicht mehr, eine Benutzungsmöglichkeit wie bisher bleibt jedoch bestehen.

Lediglich die straßenrechtliche Widmung selbst ändert sich dahingehend, dass es sich nunmehr künftig im Gehwege handelt, auf denen Fahrrad gefahren werden kann."

 

So jedenfalls stand es am 24. März 2011 im "Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Spaichingen" Stadtspiegel.

Nicht erwähnt wird in dieser Mitteilung, dass diesem Abmontieren von Verkehrsschildern wegen offensichtlich rechtswidrig angeordneten Benutzungspflichten, zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg wegen der benutzungspflichtigen Fahrradwege entlang der Hauptstraße vorausgingen, die beide für die Stadt Spaichingen negativ endeten.

Dies ist auch nicht verwunderlich, wenn man seitens der Verwaltung die Voraussetzungen zur Erteilung eines Fahrbahnverbots gemäß § 45 IX 2 StVO missachtet und obendrein die dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften ignoriert. Ein Breite von lediglich 10cm(1) für den verbleibenden Gehweg oder das völlige Fehlen der vorgeschriebenen sicheren Querungsmöglichkeiten kann auch der autofreundlichste Verwaltungsrichter nicht ignorieren. Meine Bildergalerie (ganz unten auf "Klick" drücken) zeigt dies sehr deutlich.

Auch in anderen Dingen nimmt es diese Veröffentlichung mit der Wahrheit nicht so genau. Abgesehen von der Tatsache, dass sich meine Klage lediglich auf die Hauptstraße bezog, spielt es auch keine große Rolle mehr, dass meine Klage nicht nur die Gemeinsamen Geh- und Radwege betraf, sondern auch die reinen Radwege sowie die Getrennten Geh- und Radwege, die entlang der Hauptstraße bunt gemischt angeordnet waren.

Die restlichen "Blauen Lollis" an anderen benutzungspflichtigen Radwegen wurden "quasi freiwillig" entfernt, als ich Ende 2010 lediglich freundlich anfragte, wann mit einer Umsetzung der letzten StVo-Novelle vom September 2009 zu rechnen sei.

Jedenfalls gibt jetzt keinerlei benutzungspflichtige Radwege mehr in Spaichingen und darüber bin ich sehr froh. Meine Familie und ich werden nicht mehr gezwungen, unser Leben und unsere Gesundheit auf völlig ungeeigneten benutzungspflichtigen Radwegen aufs Spiel zu setzen. Je nach Fahrtrichtung erhöht sich nämlich das Risiko auf Radwegen zu verunglücken, nachweislich zwischen Faktor 3 bis 12 im Vergleich zur Nutzung der Fahrbahn. Radfahrer auf Fahrbahnen müssen jetzt nur noch die motorisierten, selbst ernannten "Hilfs-Sheriffs" ertragen, die glauben, ihr vermeintliches Territorium Fahrbahn durch Hupen, engem Überholen oder Ausbremsen verteidigen zu müssen.

Andere Radfahrer hingegen, die sich trotz dieser anerkannten Tatsache auf Rad- bzw. Gehwegen sicherer fühlen, steht es jetzt frei, sich auf den Gehwegen (mit Radfahrer frei) zu bewegen und sich selbst (häufig leider auch andere Fußgänger) zu gefährden.

 

Im Zuge dieser Maßnahmen sind leider auch andere Verkehrsschilder "Gemeinsamer Geh- und Radweg" am Heuberg-Wanderweg entfernt worden. Eigentlich dürfte jetzt dieser Weg nicht mehr von Radfahrern legal benutzt werden und dies entsprach keineswegs meinen Intentionen. Geahndet dürfte dies aber nicht werden, denn gemäß der Veröffentlichung der Stadt "dürfen" Radfahrer diese Gehwege ja auch weiterhin benutzen.

 

Zur Bildergalerie der damaligen Situation in der Hauptstraße:

Klick

 

 

 

Bilder Gallerien:

     Spaichingen

     Rietheim

     Tuttlingen 2010

     Tuttlingen Januar 2011

     Bundesstraße 14